Die Sorge um die deutschen Toten der beiden Weltkriege beschränkt sich nicht auf Gräber an Land, sondern schließt die Seekriegstoten ausdrücklich mit ein: Militärangehörige, aber auch andere Gruppen wie Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene, zivile Bombenopfer und Flüchtlinge.
Definitionen
Seekriegstote sind Menschen, die entweder durch unmittelbare Kriegseinwirkung oder durch deren Folgen zu Tode kamen und nicht geborgen werden konnten. Für sie alle ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. im Auftrag der Bundesregierung ebenso zuständig wie für die Toten an Land.
Ein Seekriegsgrab gibt es per Definition nur in Meeresgewässern. Es sind vorwiegend Wracks von Überwasserkriegsschiffen und U-Booten, jedoch fallen auch versenkte Handels- und Passagierschiffe sowie Flugzeuge darunter. Auch die Wracks von Schiffen neutraler Parteien können Seekriegsgräber sein, wenn sie im Zuge von Kriegshandlungen versenkt wurden. Mit Blick auf die Ostsee betrifft das beispielsweise viele schwedische Schiffe, die im Verlauf des Ersten und Zweiten Weltkriegs irrtümlich von unterschiedlichen Kriegsparteien versenkt wurden.
Schwerpunkt Ostsee
Eine Gesamtzahl der Seekriegsgräber in der Ostsee lässt sich noch immer nur schwer schätzen. Da auch alle über dem Meer abgestürzten und abgeschossenen Flugzeuge dazugehören, wird eine genaue Zahl vermutlich nie feststehen.
Im Ersten Weltkrieg operierten dort permanent mehrere hundert Schiffe und Hilfsschiffe der Kaiserlichen Marine. Schon für die Sundsicherung waren etwa 130 Schiffe und Boote eingesetzt. Es muss davon ausgegangen werden, dass eine niedrige dreistellige Zahl an Seekriegsgräbern in der Ostsee allein auf den Ersten Weltkrieg zurückgeht – mit mehreren tausend Toten. Die größte Schiffskatastrophe war dabei der Untergang des Kreuzers „Prinz Adalbert“, der 1915 vor der lettischen Küste sank. 672 Menschen starben dabei.
Rund 60.000 Tote
Was den Zweiten Weltkrieg angeht, so verzeichnete der Marinehistoriker Heinz Schön allein für den Zeitraum September 1944 bis Mai 1945 in der Ostsee 250 versenkte Schiffe mit mehr als 40.000 deutschen Toten.
Insgesamt dürfte die Zahl der Wracks dort bei etwa 400 liegen. Rund 55.000 Menschen dürften laut Schätzungen insgesamt ums Leben gekommen sein, wobei allein der Untergang der „Wilhelm Gustloff“, der „Goya“, der „Cap Arcona“, der „Steuben“ und der „Thilbeck“ als größte Katastrophen mehr als 25.000 Opfer forderten. Rund 60.000 könnten es insgesamt mit Blick auf beide Weltkriege am Grund der Ostsee sein.
Was von den Toten bleibt
Abhängig von Wassertiefe, Temperatur, Salzgehalt, Kontakt mit Schlamm und weiteren Faktoren ist der Zustand der Gebeine in der Ostsee noch bemerkenswert gut. In manchen Seekriegsgräbern sind die Knochen noch vollständig erhalten. In anderen Wracks sind noch Lederwaren wie Schuhe und Gürtel zu finden.
Bekannt sind mehrere Fälle von Schädeln deutscher Kriegstoter, die entweder zur „Dekoration“ anders platziert wurden oder um andere Taucher zu erschrecken. Oder sie wurden gestohlen und als Trophäen verkauft.
Internationale Rechtslage
Grundlage für die Volksbund-Arbeit sind internationale Verträge und Verpflichtungserklärungen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Artikel 34 des Zusatzprotokolls I der Genfer Konvention vom 8. Juni 1977 zu. Die dort aufgeführte internationale Regelung gilt für sämtliche Kriegs- und Seekriegsgräber.
Weitere Regelungen und Definitionen ergeben sich der „Unites Nations Convention on the Law of the sea“ (UNGLOS), unterzeichnet bisher von 82 Staaten. [CD1] Für alle anderen Staaten wurden klare Regelungen schon in der Genfer Konvention von 1958 getroffen.
Genfer Konvention
Demnach bleiben alle Schiffe – unabhängig davon, ob Überwasserschiff oder U-Boot – auch nach ihrem Untergang im Besitz des Staates, unter dessen Flagge sie zuletzt fuhren. Dieser Staat ist für das Wrack verantwortlich – in welchem Hoheitsgewässer es auch immer am Meeresgrund liegt.
Der Schutz der Wracks liegt rein rechtlich gesehen beim jeweiligen „Flaggenstaat“, aber: Wird ein Seekriegsgrabes geschändet – vor allem durch Plünderung oder illegale Bergung wegen des Materialwerts – handelt es sich um einen Verstoß gegen internationales Recht. Das wiederum verpflichtet den Staat, in dessen Hoheitsgewässer das Wrack liegt, rein formal zum Eingreifen.
UNESCO-Kulturerbe
Besonderen UNESCO-Schutz als Kulturerbe genießen Schiffswracks, die älter als 100 Jahre sind – also alle aus dem Ersten Weltkrieg. Aber: Noch hat Deutschland diese Konvention nicht unterzeichnet.[CD2]
Neben internationalem Recht gilt in den jeweiligen Hoheitsgewässern zusätzlich das nationale Recht, das vor allem im Bereich des Denkmalschutzes Seekriegsgräbern zusätzlichen Schutz zuspricht und Sachbeschädigung, Diebstahl, Störung der Totenruhe und andere Delikte unter Strafe stellt.
Klare Bestimmungen fehlen
Für den Schutz dieser Grabstätten gibt es keine klaren und einheitlichen Bestimmungen etwa zu Sicherheitsabständen, die von Tauchern gewahrt werden müssen. Aus gutem Grund: Da Wrack- und Leichenteile aufgrund von Explosionen oder Wasserströmungen auch sehr weit verstreut sein können, sind bei vielen Wracks Einzelentscheidungen nötig.
Das gilt auch für Fälle, in denen die Wracks geborgen wurden, die Gebeine der Toten aber am Meeresgrund zurückblieben.
Wracks lokalisieren und identifizieren
Besserer Schutz von Seekriegsgräbern ist also dringend geboten. Zentrale Voraussetzungen sind die Lokalisierung von Wracks und ihre Identifizierung mit Hilfe von internationalen Experten. Dem Volksbund kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Darum hat er 2024 Dr. Christian Lübcke, den Geschäftsführer des Landesverbandes Hamburg, zu Beauftragten für Seekriegsgräber ernannt.
„Seekriegsgräber müssen von uns erfasst, erforscht, dokumentiert und mit unserer Hilfe und der unserer Mitglieder und Förderer als Kriegsgräber geschützt werden“, sagt der Historiker. „Nur so kann verhindert werden, dass sie dauerhaft in Vergessenheit geraten oder gefährdet werden – sei es durch wirtschaftliche Nutzung wie Rohstoffabbau oder Fischerei, durch Bergung von Wracks wegen ihres Materialwerts oder durch zunehmenden Tauchtourismus.“
Enge Zusammenarbeit mit Partnern
Der Volksbund arbeitet eng mit staatlichen Stellen, Archiven, internationalen Partnern und Marinen zusammen, um Schicksale zu klären und Namen in Erinnerung zu halten. Diese Aufgabe ist technisch und organisatorisch komplex.
Historische Unterlagen, Schiffslisten, Verlustmeldungen und Logbücher müssen ausgewertet, Koordinaten von Wracks überprüft und Absprachen mit nationalen wie internationalen maritimen Behörden getroffen werden.
Kontakt über deutsche Botschaften
„Die Arbeit rund um die Seekriegsgräber ist langfristig, anspruchsvoll und braucht Unterstützung“, betont der Experte aus Hamburg. „Sie blickt nicht nur zurück, sondern wirkt in die Zukunft hinein: Indem wir die Würde der Toten achten, stärken wir das Bewusstsein für Frieden, Verantwortung und Menschlichkeit. Jedes dokumentierte, jedes identifizierte Wrack steht für Menschenleben, für Familiengeschichten und zeigt, wohin Krieg führt.“
Seekriegsgräber seien stille Denkmäler, seien Mahnmale gegen Gewalt – gerade weil sie unsichtbar sind. „Wo immer deutsche Schiffe auf dem Meeresgrund liegen, ist Deutschland, sind wir als Kriegsgräberfürsorge in der Verantwortung. Schützen können diese Stätten allein die Nationen, in deren Hoheitsgewässer sie liegen – dabei ist der Kontakt über die deutschen Botschaften zentral“, erklärt Christian Lübcke.
Dringend auf Unterstützung angewiesen
Der Volksbund stellt sich dieser Aufgabe. Aber: Oft sind behördliche Verantwortlichkeiten unklar und jedes Projekt muss finanziert werden. Darum sein Appell: „Helfen Sie uns dabei, dass auch die Toten der Meere nicht namenlos bleiben. Ihre Unterstützung macht Erinnerung auch da möglich, wo keine Kreuze stehen.“
Nächstes Projekt: eine zweite Tagung zum Thema Seekriegsgräber, die derzeit für den 31. August in Hamburg geplant wird.
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