Projekte aus dem Landesverband Hamburg
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Seekriegsgräber

In der Ostsee befinden sich viele Kriegsgräber, deren Schutz gefährdet und mitunter unklar ist

Die Sorge um die deutschen Kriegstoten der beiden Weltkriege beschränkt sich nicht alleine auf die Kriegstoten an Land, sondern schließt die Seekriegstoten ausdrücklich mit ein. Bei den Kriegstoten handelt es sich nicht nur um Militärangehörige, sondern um verschiedenste Gruppen wie etwa Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene, zivile Bombenopfer oder zivile Flüchtlinge. Seekriegstote  sind Menschen, die entweder durch unmittelbare Kriegseinwirkung oder durch die Folgen einer unmittelbaren Kriegseinwirkung zu Tode kamen und nicht aus der See geborgen werden konnten.

Ein Seekriegsgrab ist per Definition ein Kriegsgrab in Meeresgewässern.  Hierbei handelt es sich primär um Wracks von Überwasserkriegsschiffen und U-Booten, jedoch fallen auch versenkte Handels- und Passagierschiffe und Wracks von See- und Luftfahrtzeugen darunter. Auch die Wracks von Schiffen neutraler Parteien können den Status eines Seekriegsgrabes besitzen, wenn sie im Zuge von Kriegshandlungen versenkt wurden. In der Ostsee trifft dies beispielsweise auf zahlreiche schwedische Schiffwracks zu, die im Verlauf des Ersten und Zweiten Weltkriegs irrtümlich von unterschiedlichen Kriegsparteien versenkt wurden.

Anzahl der deutschen Seekriegsgrabstätten und Anzahl der deutschen Seekriegstoten in der Ostsee

Eine Gesamtzahl der in der Ostsee liegenden deutschen Seekriegsgräber ist derzeitig noch schwer schätzbar. Da Seekriegsgrabstätten nicht nur Schiffwracks, sondern genau genommen auch alle abgestürzten und abgeschossenen Flugzeuge auf See sind, wird eine genaue Zahl vermutlich nie feststehen.

Im Ersten Weltkrieg operierten permanent mehrere hundert Schiffe und Hilfsschiffe der Kaiserlichen Marine in der Ostsee. Alleine die Sundsicherung bestand aus etwa 130 Schiffen und Booten. Es muss davon ausgegangen werden, dass alleine aus dem Ersten Weltkrieg in einem niedrigen dreistelligen Bereich Seekriegsgräber in der Ostsee liegen. Die Zahl der deutschen Seekriegstoten aus dem Ersten Weltkrieg in der Ostsee liegt bei mehreren tausend Menschen. Größte Schiffskatastrophe in der Ostsee ist für die Zeit des Ersten Weltkrieges der Untergang des Kreuzers Prinz Adalbert im Jahr 1915 vor der lettischen Küste mit 672 Toten.

Was den Zweiten Weltkrieg angeht, verzeichnete der Marinehistoriker Heinz Schön alleine für den Zeitraum September 1944 bis Mai 1945 in der Ostsee 250 versenkte Schiffe mit 40.004 deutschen Seekriegstoten. Insgesamt dürfte die Anzahl der Wracks in der Ostsee bei etwa 400 liegen. Die Anzahl der deutschen Seekriegstoten in der Ostsee aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges liegt nach derzeitigen Schätzungen bei rund 55.000, wobei alleine die fünf größten Versenkungen (Wilhelm Gustloff, Goya, Cap Arcona, Steuben, Thilbeck) zu über 25.000 Seekriegstoten führten.

Zustand der Seekriegstoten

Abhängig von Wassertiefe, Temperatur, Salzgehalt, Kontakt mit Schlamm etc. ist der Zustand der Gebeine in der Ostsee noch bemerkenswert gut. In verschiedenen Seekriegsgräbern sind die Knochen der Toten noch vollständig erhalten. In anderen Wracks zeugen vor allem noch Lederwaren (Schuhe, Gürtel etc.) von den Kriegstoten. Es sind mehrere Fälle von entwendeten Schädeln deutscher Kriegstote bekannt, die entweder zum Zweck des Erschreckens anderer Taucher oder zur „Dekoration“ verlegt oder im Ausland als Trophäen verkauft wurden.

Internationale Rechtslage

Grundlagen für die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. bilden internationale Verträge und Verpflichtungserklärungen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Artikel 34 des Zusatzprotokolls I der Genfer Konvention vom 8. Juni 1977 zu. Die dort aufgeführte internationale Regelung gilt für sämtliche Kriegs- und Seekriegsgräber. Mit Blick auf die Seekriegsgräber ergeben sich weitere Regelungen und Definitionen aus UNCLOS – der Unites Nations Convention on the Law of the sea. Auch wenn bislang nur 82 Staaten dem Übereinkommen UNCLOS beigetreten sind, ergeben sich auch für alle anderen Staaten klare Regelungen, die bereits auf die Genfer Konvention von 1958 zurückgeführt werden können. Demnach sind alle Schiffe, unabhängig davon, ob Überwasserschiff oder U-Boot, auch nach ihrem Untergang Besitztum des Staates, unter dessen Flagge sie zuletzt fuhren. Der betreffende Staat bleibt im Besitz des Schiffwracks und ist für dieses verantwortlich – unabhängig davon, in welchen Hoheitsgewässern sich das betreffende Wrack befindet. Der Schutz der Wracks liegt rein rechtlich gesehen beim jeweiligen Flaggenstaat, jedoch handelt es sich bei einer Schändung eines Seekriegsgrabes, insbesondere durch Plünderung oder illegale Bergung, um einen Verstoß gegen internationales Recht, der rein formal auch Staaten, in deren Hoheitsgewässern sich das entsprechende Wrack befindet, zum Eingreifen verpflichtet.

Besonderen UNESCO-Schutz genießen Schiffswracks, wenn Sie älter als 100 Jahre sind. Dies betrifft mittlerweile alle Schiffwracks aus dem Ersten Weltkrieg. Hierbei wäre jedoch zu beachten, dass die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser noch nicht von Deutschland unterzeichnet wurde. Dies war ursprünglich für die vergangene Legislaturperiode geplant, ist aber noch nicht erfolgt.
Neben der internationalen Rechtslage, gibt es in den jeweiligen Hoheitsgewässern noch die örtliche nationale Rechtslage, die vor allem im Bereich des Denkmalschutzes den Seekriegsgräbern zusätzlichen Rechtsschutz zuspricht und Sachbeschädigung, Diebstahl, Störung der Totenruhe und andere Delikte unter Strafe stellt.


Es gibt für den Schutz von Seekriegsgräbern keine klare Ausführungsbestimmung, die einheitliche Sicherheitsabstände und Schutzparameter regeln. Da Wrack- und Leichenteile aufgrund von Explosionen oder Wasserströmungen mitunter über riesige Flächen verstreut sein können, handelt es sich bei vielen Wracks um Einzelfallentscheidungen. Mitunter kann es sogar so weit kommen, dass ein Wrack im Zuge von Kampfhandlungen geborgen wurde, während die Gebeine der Toten nach wie vor an der entsprechenden Stelle ruhen. Die Identifizierung von Wracks und Ihre Verortung in den unterschiedlichen Hoheitsgebieten ist nach wie vor eine große Herausforderung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.